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Gute Gründe für eine Heizungsmodernisierung
- Energieeinsparverordnung
Bereits seit 1. Februar 2002 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Folgende ausgewählte Energieeinsparmaßnahmen wurden mit ihrem Inkrafttreten zur gesetzlichen Pflicht:
Heizkessel: Grundsätzlich müssen Öl- und Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, bis spätestens Ende 2006 ausgetauscht werden ; solche Heizungen, die nach dem 1. November 1996 einen neuen Brenner erhalten haben, bis Ende 2008.
Rohrleitungen und Armaturen: Heizungsrohrleitungen und Armaturen, die noch keine Wärmedämmung haben, müssen bis spätestens Ende 2006 nachgerüstet werden. Werfen Sie einen Blick in Ihren Heizungskeller! Ungedämmte Heizungsrohre vergeuden wertvolle Heizenergie, die sonst den Wohnräumen zu Gute kommen würde.
- Bundesimmissionsschutzverordnung
Der Bezirkskaminkehrermeister überprüft jedes Jahr den "Abgasverlustwert" Ihrer Heizungsanlage. Dieser Wert gibt an, wie viel ungenützte Wärme über den Kamin bzw. die Abgasanlage verloren geht und ist damit ein aussagekräftiges Maß für die energetische Qualität Ihrer Anlage. Der Gesetzgeber hat in der Bundesimmissionsschutzverordnung erstmals im Jahr 1998 Grenzwerte für den Abgasverlust festgeschrieben. Um keine sofortige Stilllegung zu erzwingen, wurden Übergangsfristen eingeführt, die aber schon im kommenden Jahr endgültig ablaufen. Gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen Anlagen spätestens ab dem 1. November 2004 den Grenzwert von 11 Prozent (bis 25 kW), 10 Prozent (bis 50 kW) bzw. 9 Prozent (über 50 kW) nicht überschreiten.
- Umweltschutz, Ressourcenschonung
Grundsätzlich gilt, dass fast alle Heizungsanlagen, die 15 Jahre oder älter sind, einer Überprüfung bedürfen. Sie sind meist in hohem Maße überdimensioniert und weisen neben den oben genannten Abgasverlusten hohe Stillstands- und Oberflächenverluste auf. Insbesondere wenn am Gebäude Verbesserungen an der thermischen Hülle durchgeführt worden sind (z.B. Austausch der Fenster, Wärmeschutzfassade), sollte auch die Heizungsanlage an die neuen Bedingungen angepasst werden. Durch gezielte Modernisierungsmaßnahmen kann der Brennstoffbedarf und damit die CO2-Emission um bis zu 30% reduziert werden.
Sie sparen langfristig Energie und Geld, wenn Sie sich für eine oder mehrere der nachfolgend genannten Maßnahmen entschließen. Warten Sie nicht so lange ab, bis die Modernisierung vom Bezirkskaminkehrermeister angeordnet wird. Sie laufen dadurch in Gefahr, dass es kurz vor Fristablauf zu Wartezeiten bei der Heizungsmodernisierung kommt.
Welche Maßnahmen können getroffen werden... - Kesseltausch
Die effektivste Möglichkeit der Modernisierung ist der Austausch des Wärmeerzeugers. Alte Anlagen arbeiten oft mit Nutzungsgraden von 60-70%, während mit modernen Niedertemperatur- und Brennwertkesseln der Wärmeinhalt des Brennstoffes weitaus besser ausgenutzt werden kann.
- Austausch des Brenners
Wenn Sie einen Ölkessel haben, der noch mit einem "Gelbbrenner" ausgestattet ist, kann sich schon die Auswechslung gegen einen "Blaubrenner" lohnen. So entstehen weniger Stickoxide und auch die Kohlenmonoxidbildung wird verringert.
- Dämmung der Rohrleitungen/Armaturen
Ungedämmte Rohrleitungen und Armaturen (z.B. Absperrungen, Pumpen) verschwenden die kostbare Heizwärme im Keller oder unbeheizten Räumen anstatt sie in die Wohnräume zu transportieren.
- Einbau energieeffizienter Pumpen
Hauptstromverbraucher bei Heizungsanlagen sind alte, konstant laufende Umwälzpumpen. Moderne Heizungspumpen dagegen passen ihre Leistung dem jeweiligen Bedarf an.
- Optimierung der Regelung
Moderne Heizungsanlagen passen ihre Leistung den Witterungsbedingungen an, die Raumtemperatur wird über Thermostatventile an den Heizkörpern geregelt. Pumpen mit zeitabhängiger Steuerung senken automatisch z.B. abends die Raumtemperatur ab und helfen mit, über Nacht Energie zu sparen. Sollte Ihre Anlage diese Regelungsmöglichkeit nicht bieten, so ist eine Nachrüstung nicht nur dringend zu empfehlen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben (EnEV). Zur Werterhaltung der neuen Anlage bzw. der neuen Anlagenteile empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Innungsfachbetrieb Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Handwerkes!
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